
* Die Preise gelten für eine anwaltliche Erstberatung (ohne weiteres Tätigwerden). In Ausnahmefällen kann je nach Aufwand und Umfang der Rechtssache eine abweichende Vereinbarung erforderlich werden.
Verhandlungsgrundlage für weiters Tätigwerden ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) - Stand 31.06.2006. Für die gerichtliche Vertretung gelten die aktuellen Gebührentabellen des RVG.
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